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FPÖ-Darmann: EU führt sich mit Subventionsgebot für kriminelle Asylanten selbst ad absurdum!

Mitgliedsstaaten müssen frei entscheiden dürfen, unter welchen Voraussetzungen Leistungen der Grundversorgung gekürzt werden können


Klagenfurt (OTS) - Aufgrund eines im November 2019 gefällten Urteiles des Europäischen Gesichtshofs (EuGH) ändern derzeit einige österreichische Bundesländer ihre Grundversorgungsgesetze. Erschreckend daran: Die Änderungen sollen kriminelle Asylanten vor dem Entzug von Sozialleistungen schützen. Es wird den Ländern beispielsweise künftig nicht mehr möglich sein, Leistungskürzungen vorzunehmen, wenn Asylanten ihre Unterkünfte verwüsten, gewalttätig werden und sich nicht an die Regeln in diesen Einrichtungen halten. „Die Vorgaben der EU bedeuten nichts anderes als ein Subventionsgebot für kriminelle Zuwanderer. Jeder österreichische Staatsbürger bekommt bei Fehltritten die volle Härte des Gesetzes zu spüren, aber Asylanten sind mit Samthandschuhen anzufassen. Kein rechtstreuer Österreicher kann eine derartige Vorgabe der EU verstehen“, kritisiert der Kärntner FPÖ-Chef und stv. FPÖ-Bundesparteiobmann Mag. Gernot Darmann.

„Es handelt sich hier um einen erneuten Schritt der EU, die unkontrollierte illegale Zuwanderung in unsere Sozialsysteme zu fördern. Dieser Entscheid führt die EU und ihre Institutionen ein weiteres Mal ad absurdum. Im Kern heißt dieses Subventionsgebot nämlich, dass der österreichische Steuerzahler für die Gewaltausbrüche von Asylanten doppelt zur Kasse gebeten wird: Der angerichtete Schaden bleibt ohnehin bei der österreichischen Bevölkerung hängen. Nun sollen wir Gewalttaten aber zusätzlich noch mit Taschengeld belohnen“, erklärt Darmann.

Wie man an diesem Beispiel sehe, entwickelt sich die Europäische Union immer weiter zu einer Spielwiese der linken politischen Kräfte in Europa. „Wir werden nicht akzeptieren, dass der österreichische Rechtsstaat nach und nach von weltfremden Gutmenschen und für die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährlichen Technokraten, die zum Schaden der EU-Mitgliedsstaaten agieren, ausgehöhlt wird und die eigenen Staatsbürger zu Bürgern zweiter Klasse degradiert werden. Es muss den Nationalstaaten vorbehalten bleiben, wie sie Rechtsverstöße von Asylwerbern in der Grundversorgung sanktionieren. Hier braucht es keine weiteren Vorgaben aus Brüssel. Einer künftigen Anpassung des Kärntner Grundversorgungsgesetzes werden wir Freiheitliche jedenfalls auf keinen Fall zustimmen, sondern ganz im Gegenteil alle rechtsstaatlichen und politischen Möglichkeiten ausschöpfen, um kriminellen Zuwanderern das Handwerk zu legen“, so der FPÖ-Chef abschließend.

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06. August 2020 von Die Freiheitlichen in Kärnten

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